9. Fahren ohne Berechtigung Gemäss Art. 95 Abs. 1 Bst. e SVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat. Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte seinem Kollegen F.________ am 7. Mai 2015 den Personenwagen Peugeot mit Kontrollschild .________ überliess, obwohl F.________ nicht über den erforderlichen Führerausweis verfügte.