Er macht aber geltend, er habe nicht gewusst, dass diesem der Führerausweis entzogen worden war. Gegenüber der Polizei gab der Beschuldigte an, er habe gewusst, dass F.________ einen Führerausweis habe, obwohl er ihn nie danach gefragt habe. Dass F.________ keinen Führerausweis mehr besitze, habe er nicht gewusst. Er könne nicht sagen, wann F.________ das letzte Mal mit einem Auto gefahren sei (pag. 199). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte zu Protokoll, F.________ habe immer einen Führerausweis gehabt. Das habe er gewusst. Er habe ihn mit dem Firmenauto gesehen. F.________ habe gewusst, dass er keinen Führerausweis habe (pag. 214 Z. 327 ff.).