Er habe dem Beschuldigten vorgeschlagen, dass er das Auto umparkiere. Der Vorschlag sei von ihm, F.________, gekommen. Sein Führerausweisentzug sei zwischen ihm und dem Beschuldigten kein Thema gewesen. Der Beschuldigte habe schon gewusst, dass ihm vor ungefähr 1,5 Jahren der Führerausweis entzogen worden sei. Ob der Beschuldigte gewusst habe, dass er den Ausweis noch nicht wiederbekommen habe, wisse er nicht. Er habe ihn nicht nach seinem Führerausweis gefragt (pag. 212 Z. 161 ff.). Der Beschuldigte bestreitet nicht, F.________ das Fahrzeug überlassen zu haben. Er macht aber geltend, er habe nicht gewusst, dass diesem der Führerausweis entzogen worden war.