197 ff.) wurde F.________ am 7. Mai 2015 bei einer Geschwindigkeitskontrolle angehalten. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass F.________ keinen gültigen Führerausweis besitzt. Beifahrer war der Beschuldigte (pag. 199). Gemäss dem Auszug aus dem ADMAS-Register vom 5. Mai 2017 wurde F.________ der Führerausweis ab 1. Mai 2013 auf unbestimmte Zeit entzogen (pag. 670).