6. Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch 6.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I. 2. der Anklageschrift vom 7. Oktober 2015 vorgeworfen, er habe am 4. April 2014 ohne Einverständnis den Personenwagen seiner Schwester verwendet (pag. 300). Es ist darauf hinzuweisen, dass sich der Vorfall 2015 und nicht 2014 ereignete (vgl. den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 22. April 2015 [pag. 182]). An der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. Juni 2015 wurde dem Beschuldigten das richtige Datum vorgehalten (pag. 195 Z. 266, Z. 279).