Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00 verurteilt wurde. Von der Kammer zu überprüfen sind die Schuldsprüche wegen Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch (Ziff. I. 4. erstinstanzliches Urteil) und Fahrens