3 stanzlichen Verhandlung vom 8. Mai 2017 gut und erkannte den am 5. Mai 2017 vorsorglich eingeholten Auszug aus dem ADMAS-Register von F.________ zu den Akten (pag. 670; pag. 674) Mit Fax vom 5. Mai 2017 gelangte ein Schreiben der Schwester des Beschuldigten, G.________, vom 24. März 2017 ein, worin sie bestätigte, dass sie ihrem Bruder am 4. April 2014 die Zustimmung zum Gebrauch ihres Wagens gegeben habe. Sie erkläre ihr Desinteresse an der Strafverfolgung ihres Bruders betreffend den Tatbestand der Entwendung zum Gebrauch (pag.