_ nahm mit Fax vom 28. April 2017 Stellung (pag. 640). Gestützt auf den Beschluss vom 28. April 2017 (pag. 642 f.) beantragte die Generalstaatsanwaltschaft gleichentags die Abweisung des Verschiebungsgesuchs (pag. 651 f.). Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 teilte die Verteidigung mit, dass sie nach Vorliegen des Berichts des IRM Bern gegen die Durchführung der Verhandlung vom 8. Mai 2017 nichts mehr einzuwenden habe (pag. 655).