Der Beschuldigte replizierte mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 (pag. 538). Mit Verfügung vom 13. Oktober 2016 wurde das Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung gutgeheissen und die auf den 24. Oktober 2016 angesetzte oberinstanzliche Verhandlung verschoben (pag. 542 ff.). Mit Verfügung vom 14. Oktober 2016 wurde Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger eingesetzt (pag. 560 f.).