474). Mit Schreiben vom 3. Oktober 2016 ersuchte der Beschuldigte um Wechsel der amtlichen Verteidigung und Verschiebung der oberinstanzlichen Verhandlung vom 24. Oktober 2016 (pag. 492 ff.). Gestützt auf die Verfügung vom 4. Oktober 2016 (pag. 500 f.) beantragte die Generalstaatsanwaltschaft gleichentags die Abweisung des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Verteidigung (pag. 508 f.). Fürsprecher C.________ beantragte demgegenüber mit Schreiben vom 6. Oktober 2016 die Entlassung aus dem amtlichen Mandat (pag. 510 f.). Der Beschuldigte replizierte mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 (pag.