366 f., Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Die Vorinstanz widerrief den dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Juni 2013 für eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten gewährten bedingten Vollzug. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt (pag. 368, Ziff. IV. erstinstanzliches Urteil).