(nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 12. Januar 2016 (pag. 365 ff.) wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch, Führens eines Personenwagens in nicht fahrfähigem Zustand, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 230 Tagen, einer Übertretungsbusse von CHF 850.00 sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 10‘903.80 (pag. 366 f., Ziff.