146 3. A.________ hat damit noch erst- und oberinstanzliche Verfahrenskosten von CHF 127‘721.55 (zzgl. der Kosten der amtlichen Verteidigung und der unentgeltlichen Verbeiständung der Privatklägerschaft gemäss Ziff. III hiervor) zu bezahlen. 4. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) von A.________ ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).