1.3. des Konsums von Betäubungsmitteln (Kokain), begangen in der Nacht vom 16./17.09.2013 in 3053 Lätti, Schönbrunnen 2, Motel Paradiso / Club 3000 (Bst. A. Ziff. I.6. des Urteils); 2. A.________ für den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. 1.3. hiervor zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt wurde; unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage;