138 VII. Verfügungen Das Urteil ist entsprechend dem Ersuchen vom 22. Juli 2016 (pag. 3522) nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern mitzuteilen (Art. 104 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 123 Abs. 1 VZV). Im Übrigen wird hinsichtlich der Verfügungen auf das Dispositiv verwiesen. 139 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.