135 Rechtsanwalt W.________ machte in seiner Kostennote vom 10. November 2016 ein amtliches Honorar von CHF 21‘150.00, entsprechend einem Zeitaufwand von 108.75 Stunden à CHF 200.00 (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer) geltend. Die Kammer erachtet indessen lediglich einen Zeitaufwand von 60 Stunden als geboten. Es wird wiederum auf die schriftliche Kurzbegründung in dem den Parteien bereits zugestellten Urteilsdispositiv verwiesen (pag.