30. Entschädigungen 30.1 Amtliche Verteidigung von A.________ Erste Instanz Aufgrund seiner Verurteilung hat der Beschuldigte unter den Voraussetzungen von Art. 135 Abs. 4 StPO auch die Kosten seiner amtlichen Verteidigung in erster Instanz zu tragen. Er hat demnach dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt W.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 52'145.75 zurückzuzahlen und diesem die Differenz von CHF 11'297.90 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.