Diese Summe ist seit dem Tag der Zufügung der Verletzung geschuldet und verzinslich. 27.3 Fazit Der Beschuldigte ist zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 1‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 17. September 2013 an den Privatkläger C.________ zu verurteilen. 28. Kosten Auf die Ausscheidung einer Gebühr für die Beurteilung der Zivilklagen wird angesichts des im Vergleich zum Schuld- und Strafpunkt vernachlässigbaren Aufwands verzichtet. VI. Kosten und Entschädigungen 29. Verfahrenskosten