27. Zivilklage des Privatklägers C.________ 27.1 Antrag C.________ forderte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2‘000.00 zuzüglich Zins seit 17. September 2013 (pag. 3128). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 1‘000.00 nebst Zins. Weitergehend wies sie die Zivilklage von C.________ (implizit) ab.