Diese Summe ist seit dem 17. September 2013 geschuldet und zu 5% verzinslich. 26.4 Fazit Der Beschuldigte einer Genugtuung in der Höhe von CHF 15‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 17. September 2013 an den Privatkläger S.________ zu verurteilen. Weitergehend ist die Zivilklage von S.________ abzuweisen.