gar nicht zur Arbeit gekommen. Ausserdem habe er ständig gelogen. Er wusste aber, dass B.________ ein ca. 13jähriges Kind gehabt habe (pag. 1074 ff.). Auch der aktuelle Arbeitgeber von B.________ im Zeitpunkt seines Todes, R.________, sagte aus, das nachmalige Opfer sei mehrfach unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen und habe ihn mehrmals angelogen. Unter anderem habe B.________ einmal unter dem erfundenen Vorwand, der Sohn brauche Geld für die Landschulwoche, einen Lohnvorschuss von ihm verlangt. Auch sei er öfters übernächtigt zur Arbeit gekommen und man habe riechen können, dass er Alkohol getrunken gehabt habe.