_ befassen müssen. Dieser sei wegen Tätlichkeiten (u.a. häusliche Gewalt) und wegen Einbruchdiebstahls aufgetreten. Abklärungen beim Betreibungsamt hätten zudem ergeben, dass B.________ hohe Geldschulden hatte (pag. 471). Der ehemalige Arbeitgeber von B.________, Q.________, – er beschäftigte bis Dezember 2012 auch dessen Ehefrau T.________ – gab an, B.________ habe seine Frau schlecht behandelt und sie geschlagen. Er habe dies gemerkt, wenn T.________ voller blauer Flecken zur Arbeit gekommen sei. Mit der Arbeit von B.________ war er gar nicht zufrieden. Manchmal sei B.________ gar nicht zur Arbeit gekommen.