_ wieder bei seinem Vater platziert worden wäre, sobald dieser eine angemessene Wohnung gefunden hätte, beurteilte der Sozialdienst ________ jedoch aus psychosozialen und pädagogischen Überlegungen als eher schlecht. Dies obwohl B.________ eine wichtige Bezugsperson für seinen Sohn gewesen sei. Aus den Schreiben des Sozialdienstes geht weiter hervor, dass B.________ die Kinderunterhaltbeiträge von monatlich CHF 850.00 nicht bezahlt hatte, solange sein Sohn noch unter der Obhut der Kindsmutter gestanden hatte (pag. 2808 ff.). Gemäss Anzeigerapport hatte sich die Kantonspolizei Bern mehrfach mit B.________ befassen müssen.