2808), dass sein Vater für S.________ eine wichtige Person gewesen sei.» (vgl. auch den schriftlichen Parteivortrag im Berufungsverfahren vom 13. Oktober 2016, pag. 3552). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab S.________, Jg. 2000, zu Protokoll, er habe damals bei seinem Vater gewohnt und mit diesem den Alltag verbracht. Er sei oft mit seinem Vater auf die Arbeit gegangen und habe ihm bei den Arbeiten als Landschaftsgärtner geholfen. In seiner Freizeit habe sein Vater fast jede freie Minute mit ihm verbracht. Sein Vater sei für ihn ein Vorbild gewesen.