26.2 Vorbringen und Beweismittel Zu den Vorbringen des Privatklägers wird auch hier auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen: «In der Klage vom 21.09.2015 (pag. 2796 ff.) wird ausgeführt, gemäss der zwischen B.________ und ________ (Mutter von S.________ ) geschlossenen Scheidungskonvention sei der Mutter die Obhut für S.________ zugeteilt worden. B.________ habe monatliche Unterhaltsbeiträge von CHF 850.00 bezahlen müssen, diese seien jedoch durch den Sozialdienst ________ bevorschusst worden, da B.________ diese nicht bezahlt habe.