130 CHF 40‘000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 17. September 2013 vom Beschuldigten. Einen entsprechenden Antrag stellte er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 3114). Die Vorinstanz hiess die Klage vollumfänglich gut. Vor Berufungsgericht beantragte S.________ die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Eventualiter sei die Zivilklage dem Grundsatz nach gutzuheissen (pag. 3550). 26.2 Vorbringen und Beweismittel