129 schuldhaft und widerrechtlich verursacht, weshalb er diesen gestützt auf Art. 45 Abs. 1 OR zu ersetzen hat. Die Forderung ist antragsgemäss ab dem Datum der Rechnungsstellung (23. September 2013) mit 5% zu verzinsen. 25.3.2 Genugtuung U.________ ist als Bruder des Getöteten aktivlegitimiert, Genugtuungsansprüche nach Art. 47 OR zu stellen.