Die geltend gemachten Bestattungskosten werden durch eine Rechnung vom 23. September 2013 über CHF 3ʹ000.00 (u.a. Kosten für Sarg, Totenwäsche, Totenkleid, Dokumente, Transport mit Auto und Flugzeug) belegt (pag. 3011). Abzüglich der von der Opferhilfe vorschussweise übernommenen Entschädigung (pag. 3019) verbleibt bei ihm damit ein Vermögensschaden von CHF 488.70. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Privatkläger zu Protokoll, die Zeit seit dem Tod seines Bruders sei für ihn psychisch und finanziell schwierig gewesen.