128 « U.________ führt in seiner Klage vom 25.09.2015 (pag. 3002 ff.) aus, er sei der jüngste Bruder des verstorbenen B.________, welcher seit 1991 in der Schweiz gelebt habe. Im Jahr 2001 sei er wegen seinem Bruder in die Schweiz gezogen, habe eine Wohnung in ________ bezogen und eine Anstellung gefunden. Da er keine Partnerschaft und keine Familie habe, sei sein Bruder seine wichtigste Bezugsperson gewesen und er habe diesen mindestens monatlich gesehen.