In oberer Instanz beantragte die Privatklägerin T.________ die diesbezügliche Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, während der Beschuldigte auf Abweisung, eventuell Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg schloss. Es ist erstellt, dass B.________ Versorgereigenschaft zukam und der Privatklägerin T.________ durch dessen – vom Beschuldigten rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführten – Tod in kausaler Weise ein Versorgerschaden von gewisser Höhe entstand. B.________ suchte zwar die Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten ebenso wie dieser mit ihm. In Bezug auf den von B._