Dies ist allerdings neutral zu werten. Die Strafzumessungs-Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Version vom 19. Juni 2015 (gültig ab 1. Juli 2015, nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für den Referenzsachverhalt einer gegenseitigen Schlägerei mit je drei bis vier Teilnehmern ohne Waffen oder gefährliche Gegenstände, welche der zu beurteilende Täter nicht ausgelöst hat, an welcher er nicht auffallend stark teilnimmt und die nur wenige und leichte Verletzungen zur Folge hat, eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor.