Verschuldenserhöhend wirken sich jedoch auch hier die nichtigen Beweggründe des Beschuldigten aus. Es wäre dem Beschuldigten weiter möglich gewesen, deeskalierend auf die Situation einzuwirken, indem er etwa hätte versuchen können, sich mit C.________ hinsichtlich der zerrissenen Kette zu einigen. Stattdessen verlangte er immer wieder nach B.________ und suchte die Fortsetzung der vorangehenden Auseinandersetzung im Fumoir. Dies ist allerdings neutral zu werten.