Die Kammer erachtet unter diesem Titel eine Erhöhung der verschuldensangemessenen Einzelstrafe um 3 Monate angezeigt. 19.3 Einzelstrafe und Asperation für die versuchte schwere Körperverletzung Damit erschiene allein für die versuchte schwere Körperverletzung z.N. von C.________ eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten angemessen. Asperierend werden hiervon 12 Monate berücksichtigt. Es ergibt sich als Zwischenfazit eine vorläufige Gesamtfreiheitsstrafe von 8 ½ Jahren.