124 19.2 Täterkomponenten Hinsichtlich der Täterkomponenten kann auf das bei der vorsätzlichen Tötung Ausgeführte verwiesen werden. Die teilweise einschlägigen Vorstrafen und der Umstand, dass es sich bei der versuchten schweren Körperverletzung um ein Probezeitdelikt handelt, haben sich auch hier leicht straferhöhend auszuwirken. Die Kammer erachtet unter diesem Titel eine Erhöhung der verschuldensangemessenen Einzelstrafe um 3 Monate angezeigt.