Die Kammer erachtet unter diesem Titel eine Strafminderung um weitere 6 Monate angezeigt. Zwischenfazit Unter Berücksichtigung der Strafmilderungsgründe des Notwehrexzesses und des Versuchs ergäbe sich für die versuchte schwere Körperverletzung eine Strafe von 15 Monaten.