Vermeidbarkeit der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Es war für den Beschuldigten grundsätzlich ohne weiteres möglich, auf den Einsatz des Messers, insbesondere auf einen derart gefährlichen Schlag/Stich gegen den Oberkörper von C.________, zu verzichten. Indessen ist wiederum die leicht verminderte Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen. Diese lässt das gegen mittelschwere Gesamttatverschulden noch als leicht bis mittelschwer erscheinen. Die Strafe ist unter diesem Gesichtspunkt um 5 Monate zu reduzieren.