121 Zwischenfazit: Straferhöhung aufgrund Täterkomponenten Während die übrigen Täterkomponenten sich nicht weiter auswirken, ist aufgrund der mehrfachen, teilweise einschlägigen und erst kurze Zeit vor der Tat ergangenen Vorstrafen eine moderaten Erhöhung der verschuldensangemessenen Strafe angezeigt. 18.3 Einsatzstrafe für die vorsätzliche Tötung Insgesamt erachtet die Kammer für die vorsätzliche Tötung von B.________ eine Freiheitsstrafe in der Höhe von 7 ½ Jahren als angemessen.