Diese Vorstrafen zeugen von einem wenig rechtsgetreuen Leben des Beschuldigten in den Jahren vor der hier zu beurteilenden Tat. Darunter findet sich auch eine einschlägige frühere Verurteilung wegen Gewaltdelinquenz (Raufhandel). Zudem fiel die eventualvorsätzliche Tötung von B.________ in die mit Urteil vom 5. November 2012 verhängte Probezeit. Während die persönlichen Verhältnisse und das übrige Vorleben des Beschuldigten neutral zu werten sind, ist aufgrund der Vorstrafen eine moderate Straferhöhung im Umfang von 6 Monaten am Platz. Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte ist nicht geständig. Gerade was den Messereinsatz gegen B.___