__ billigend in Kauf, diesem allenfalls tödliche Verletzungen zuzufügen. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte nicht mit letzter "Wucht" zuschlug/zustach und eher zufällig gerade die Stelle beim Augeninnenwinkel von B.________ traf, wo die Klinge ohne grossen Widerstand bis in den Hirnstamm eindringen konnte. Dies wirkt sich spürbar verschuldensmindernd aus. Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte die Konfrontation mit B.________ suchte, weil er in seinem Stolz verletzt und eifersüchtig auf ihn war und noch eine "Rechnung" mit ihm "zu begleichen" hatte.