Zudem befindet er sich seit mehreren Jahren in Haft und wird nach Ende des Strafvollzugs voraussichtlich in seine Heimat ausgeschafft werden. Eine Geldstrafe dürfte daher – umso mehr, als der Beschuldigte weder über Einkommen noch über Vermögen verfügt – kaum vollzogen werden können. Schliesslich würde der Beschuldigte der Asperation verlustig gehen, wenn die Kammer eine separate Geldstrafe ausfällen würde. Aus all diesen Gründen ist nachfolgend für sämtliche Delikte eine (Gesamt-) Freiheitsstrafe zu bemessen.