116 bloss schlichtenden oder abwehrenden Verhalten i.S.v. Art. 133 Abs. 2 StGB ausgegangen werden. Der Beschuldigte handelte rechtswidrig und schuldhaft. Die verminderte Schuldfähigkeit wird bei der Strafzumessung berücksichtigt. Konkurrenz Neben den Rechtsgütern des getöteten B.________ und des verletzten C.________ waren auch die körperliche Integrität des Beschuldigten selbst, diejenige des weiter aktiv beteiligten E._____