Es ist bei Schlägereien häufig der Fall, dass bei einer Momentaufnahme von mehreren Beteiligten gerade nur zwei aktiv sind. Solange die unmittelbare Abfolge der Ereignisse das Tatgeschehen sachlich, räumlich und zeitlich als einheitlich erscheinen lässt, ist es rechtlich auch als solche Einheit zu behandeln. Vorliegend kam es auf dem Parkplatz vor dem Club 3000 zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen C.________ und dem Beschuldigten, welche zu einer tätlichen Auseinandersetzung wurde, als C.________ den Beschuldigten am Kragen packte und dessen Handgelenk fixierte. Nur wenige Sekunden nachdem der Beschuldigte C.___