Indem C.________ den Beschuldigten im Zuge der zunächst verbalen Auseinandersetzung am Kragen packte, schränkte er dessen Bewegungsfreiheit ein. Ausserdem erhob er die Faust zur Drohgebärde. Aufgrund der vorangegangen Auseinandersetzung im Fumoir, bei welcher C.________ zwar primär schlichtend beteiligt war, bei welcher aber dessen Halskette, für welche der immer noch aufgebrachte C.________ nun vom Beschuldigten vehement Schadenersatz forderte, zerriss, musste und durfte der Beschuldigte damit rechnen, dass C.________ ihm gegenüber tätlich werden würde. Mithin sah sich der Beschuldigte einem (drohenden) Angriff durch C.________ ausgesetzt.