Zu denken sei etwa an Verletzungen grosser Gefässe, Blutungen in die Brusthöhle oder eine Luftbrustfüllung (Pneumothorax). Wer, wie der Beschuldigte, jemandem im Rahmen eines dynamischen Geschehens mit einem Messer mit offener, arretierter, gut 10 cm langen und spitzen Klinge in der Hand von oben herab einen Schlag gegen den Oberkörper-/Schulterbereich versetzt, muss zweifellos mit einer derartigen schweren Verletzung seines Kontrahenten rechnen. Es ist allgemein bekannt, dass Messerstiche in den Bauch- und Brustbereich äusserst gefährlich sind (BGE 109 IV 5 E. 2). Zudem lag auch der Hals von C._____