Dieser Ansicht der Verteidigung kann nicht gefolgt werden. Gemäss den Feststellungen des IRM kann ein Messerstich in diese Körperregion bei Eröffnung der Brusthöhle dazu geeignet sein, Verletzungen herbeizuführen, welche ohne rasche medizinische Versorgung zu schwerwiegenden Behinderungen der Atmung oder – aufgrund des Blutverlusts – zu einer Kreislaufschwächung bis hin zum Tod führen können. Zu denken sei etwa an Verletzungen grosser Gefässe, Blutungen in die Brusthöhle oder eine Luftbrustfüllung (Pneumothorax).