14. Versuchte schwere Körperverletzung z.N. von C.________ 14.1.1 Allgemeine rechtliche Ausführungen Auch in Bezug auf den Tatbestand der schweren Körperverletzung sowie hinsichtlich der Begehungsform des Versuchs kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden: «Gemäss Art.