_ gegen den Kopf von B.________ entfernte sich der Beschuldigte in Richtung seines Autos, klappte das Messer zusammen und fuhr in seinem Wagen davon. Rund 120 Meter vom Tatort entfernt, entledigte er sich auf der Zufahrtsstrasse des blutigen Messers. Der rasch komatöse B.________ starb keine zehn Stunden später, weil trotz optimaler Rettungsintervention nichts mehr zu seiner Lebenserhaltung unternommen werden konnte. Die Verletzung von C.________ heilte nach notfallmässiger Versorgung hingegen weitgehend folgenlos ab. Zurück blieben lediglich eine Narbe sowie ein Taubheitsgefühl an der entsprechenden Stelle.