102 dass der Beschuldigte nicht mit letzter "Wucht" zuschlug bzw. zustach. B.________ ging «wie eine Tanne» zu Boden. Daraufhin trat der Beschuldigte, wohl mit dem linken Fuss, noch mindestens einmal auf den am Boden liegenden, verletzten B.________ ein. Während der Konfrontation zwischen dem Beschuldigten und B.________, schon vor dem ersten Schlag von B.________ gegen den Beschuldigten, hatte sich E.________ zwischen diese und den weiterhin in Richtung A.________ gestikulierenden, von D.________ zurückgehaltenen C.________ gestellt, und hielt diese beiden abschirmend vom Eingreifen ab.