B.________ rief sinngemäss: «Hie bini, iz bini da» und ging so auf die vom Beschuldigten gesuchte Konfrontation ein. Als er den Beschuldigten erreicht hatte, machte er eine Art Ausfallschritt in dessen Richtung und versetzte ihm einen ersten Faustschlag. Zwischen den beiden Kontrahenten kam es in der Folge es zu einer äusserst kurzen Konfrontation mit gegenseitigem Austeilen von Faustschlägen, wobei der Beschuldigte das geöffnete Messer nach wie vor in einer Hand hielt. Nach sicher weniger als zehn Sekunden wurde diese Konfrontation beendet, indem der Beschuldigte dem 2 cm kleineren B.________ mit dem offenen Messer in der Hand relativ gezielt von vorne gegen den Kopf schlug.