Hierauf versetzte der Beschuldigte C.________ zunächst zwei bis drei Schwedenküsse (Stösse mit der Stirn in das Gesicht) und dann, nachdem letzterer seine Hand losgelassen hatte, verpasste er dem ca. 7 cm grösseren C.________ mit einen kurzen Bewegung von oben herab mit dem Messer in der Hand einen Schlag gegen die linke Schulter. Dabei fügte er C.________ eine ca. 1,8 cm lange und auf ca. 0,7 cm klaffende, glattrandige Hautdurchtrennung zu, welche bis auf den Knochen gehende, aber dennoch wenig tiefe Verletzung C.________ zu diesem Zeitpunkt allerdings selber nicht bemerkte. D.________ zog C.________ daraufhin vom Bereich beim Eingang weg in Richtung der Sitzbank auf Höhe des Volvos.